Anerkannter Anbieter
Nach § 45b SGB XI zugelassen — Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt.
Unverbindlich · Kostenlos · Montag – Samstag, 6 – 22 Uhr

Nach § 45b SGB XI zugelassen — Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt.
Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein.
Dieselbe Betreuungskraft bei jedem Einsatz — nicht ständig jemand Neues.
Nach Ihrem Takt, ohne Mindestlaufzeit. Umfang jederzeit anpassbar.
Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse monatlich 131 Euro für Hilfe wie unsere. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 und steht Ihnen zusätzlich zu allen anderen Leistungen zu.
KRAFT ist nach § 45b SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab — Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein.
Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein. Wir rechnen unmittelbar mit Ihrer Kasse ab.
KRAFT ist als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen — Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab — unabhängig davon, bei welcher Sie versichert sind.
Schon der niedrigste Pflegegrad genügt. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie weitere Leistungen beziehen.
Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen jederzeit privat beauftragen. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vorab verbindlich — ohne Anfahrtspauschale im Einzugsgebiet und ohne Mindestlaufzeit.
Zwei Angaben genügen — den Rest rechnen wir aus.
131 € monatlich, angespart seit Januar. Nicht genutztes Budget verfällt erst am 30. Juni 2027 — bis dahin steht es Ihnen zu.
Orientierung, keine Zusage — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Anspruch kostenlos prüfen lassen
… und jede weitere gesetzliche Pflegekasse. Ihre Pflegekasse sitzt immer bei Ihrer Krankenkasse — Sie brauchen nichts gesondert zu beantragen.
Gerechnet mit unserem Stundensatz von 38,50 € pro Stunde — inklusive Anfahrt im Einzugsgebiet.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Verhinderungspflege | Stunden im Monat |
|---|---|---|---|
| 1Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. | 131 € / Monat | kein Anspruch | ca. 3,5 Std.rund 41 Std. im Jahr |
| 2–5In allen Graden ab 2 gleich hoch. Verhinderungspflege nur, wenn Angehörige oder Nachbarn Sie pflegen. | 131 € / Monat | 3.539 € / Jahrwenn Angehörige oder Nachbarn Sie pflegen | bis zu ca. 11 Std.rund 133 Std. im Jahr — mit Verhinderungspflegeohne sie ca. 3,5 Std. im Monat |
Der Entlastungsbetrag ist in jedem Pflegegrad gleich hoch. Der Grad entscheidet nur, ob Anspruch besteht. Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege dazu kommen — ein Jahresbudget von 3.539 €, das Sie auch am Stück abrufen können und das hier nur zur besseren Vergleichbarkeit auf zwölf Monate verteilt ist.
Die Verhinderungspflege setzt voraus, dass Sie zu Hause von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten gepflegt werden und diese Person zeitweise ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Wir dürfen unsere Leistungen darüber abrechnen. Werden Sie nicht privat gepflegt, bleibt es beim Entlastungsbetrag. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab mit Ihrer Kasse — bevor Kosten entstehen.
Gerechnet mit unserem Stundensatz. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Kein Papierkram vorab, kein Verkaufsgespräch. Sie sagen uns, was Sie brauchen — den Rest organisieren wir.
Per Telefon oder über das Formular. Sie schildern kurz, worum es geht — das dauert keine fünf Minuten.
Wir rufen zurück, klären den Bedarf und besprechen, welche Hilfe zu Ihnen passt und was sie kostet.
Sie bekommen eine feste Betreuungskraft, die zu Ihnen passt — kein wechselndes Personal, keine Fremden jede Woche.
Geschäftsführer · KRAFT Alltagshilfe
Das kostenlose Erstgespräch führe ich persönlich bei Ihnen zuhause.
Ich habe KRAFT gegründet, weil ich immer wieder erlebt habe, wie oft in der Betreuung jemand Neues vor der Tür steht. Wer Hilfe im eigenen Zuhause annimmt, möchte wissen, wer kommt.
Deshalb lernen wir uns zuerst persönlich kennen — ohne Kosten und ohne Verpflichtung. Wir gehen in Ruhe durch, was gebraucht wird, und ich sage Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen dafür sind.
Sie entscheiden, was gebraucht wird — und können es jederzeit ändern.
Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Betten beziehen, Ordnung halten — regelmäßig und zuverlässig.
Wir erledigen den Wocheneinkauf, holen Rezepte und Medikamente ab und übernehmen Gänge zur Post oder zur Reinigung.
Zeit zum Reden, gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder ein Spielenachmittag — Begleitung, die den Tag strukturiert.
Fahrt und Begleitung zu Arzt, Therapie, Amt oder Friseur. Sie kommen sicher hin und wieder zurück.
Gemeinsames oder eigenständiges Kochen, Vorbereiten von Mahlzeiten und das Achten auf regelmäßiges Essen und Trinken.
Planbare Stunden, in denen Sie durchatmen können — mit dem guten Gefühl, dass jemand Vertrautes da ist.
Sie brauchen etwas, das hier nicht steht? Fragen Sie einfach — vieles lässt sich einrichten.
Alle Leistungen im DetailSie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen. Wir klären den Anspruch mit Ihrer Kasse und rechnen direkt dort ab — unabhängig davon, wo Sie versichert sind.
Jetzt kostenlos anfragen
Beides schließt sich nicht aus: Viele unserer Kundinnen und Kunden haben zusätzlich einen Pflegedienst. Wir übernehmen den Alltag, der Pflegedienst die Pflege.
Sie bekommen dieselbe Betreuungskraft — nicht jede Woche ein neues Gesicht in Ihrer Wohnung.
Unser Sitz ist in Asperg — wir sind in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung zu Hause. Kurze Wege, echte Ansprechpartner, kein Callcenter.
Einmal die Woche oder mehrmals täglich, vormittags oder abends — die Einsätze richten sich nach Ihnen.
Unsere Kräfte sind angestellt, eingewiesen und versichert. Über den Betrieb sind Sie abgesichert.
Den Stundensatz nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch verbindlich, bevor der erste Einsatz stattfindet. Es gibt keine Anfahrtspauschale innerhalb unseres Einzugsgebiets und keine Mindestvertragslaufzeit.
In der Regel melden wir uns am selben oder am nächsten Werktag zurück. Wann der erste Einsatz starten kann, hängt vom Umfang ab — das besprechen wir direkt im Gespräch.
Ja, das ist unser Anspruch. Sie bekommen eine feste Betreuungskraft. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und sagen Ihnen vorher Bescheid, wer kommt.
Nein. Sie buchen die Stunden, die Sie brauchen, und können den Umfang anpassen oder beenden.
Wir arbeiten in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung — unter anderem in Asperg, Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Remseck, Freiberg am Neckar und den umliegenden Gemeinden. Rufen Sie einfach an, wenn Ihr Ort nicht dabei ist.
Ja. Wir sind nach § 45b SGB XI als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnen direkt mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen dafür der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Sie zahlen nichts vor und müssen keine Rechnungen einreichen — wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ein Betrag von 131 Euro im Monat, den jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 von der Pflegekasse für Angebote wie unseres bekommt. Er ist zweckgebunden, wird nicht ausgezahlt und muss nicht beantragt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres — angesammelte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich also noch einsetzen.
Ja. Sie können unsere Leistungen jederzeit privat beauftragen. Wenn Sie glauben, dass ein Pflegegrad in Frage kommt, sagen Sie im Beratungsgespräch Bescheid — wir erklären Ihnen, wie die Einstufung abläuft und worauf es beim Termin mit dem Medizinischen Dienst ankommt.
Ein kurzer Anruf oder ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns in der Regel am selben oder am nächsten Werktag — kostenlos und unverbindlich.
Mit Herz. Mit Zeit. Mit KRAFT.
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